ASV-Indikationen: Gastrointestinale Tumoren und Tumoren der Bauchhöhle

Informationen

Seit Juli 2014 stehen die Anforderungen zur Teilnahme an der ambulanten spezialärztlichen Versorgung bei gastrointestinalen Tumoren und Tumoren der Bauchhöhle fest. Mit einem entsprechenden Beschluss hat der GBA die Vorgaben für

  • Diagnostik
  • Behandlung und
  • Beratung

von Patienten ab dem vollendeten 18. Lebensjahr konkretisiert.

Darüber hinaus hat der GBA die personellen, sachlichen und organisatorischen Voraussetzungen sowie Mindestmengen festgelegt, die Vertragsärzte und Krankenhäuser, die eine solche Versorgung anbieten wollen, erfüllen müssen.

Laut GBA soll sich die ASV auf bösartige Krebserkrankungen konzentrieren, insbesondere des Darms, aber auch der Gallenblase, der Leber oder der Bauchspeicheldrüse. Auch Tumoren anderer Organe des Bauches, wie Milz oder Nieren, können künftig ambulant spezialfachärztlich behandelt werden.

Ein Behandlungsteam soll die Versorgung übernehmen. Es setzt sich aus einer Teamleitung und einem Kernteam zusammen. Wenn es medizinisch notwendig ist, sollen auch Fachärzte verschiedener Disziplinen zeitnah hinzugezogen werden. Zum Kernteam gehören zum Beispiel Fachärzte für Innere Medizin, Hämatologie und Onkologie, für Gastroenterologie, Strahlentherapie sowie für Allgemein- oder Viszeralchirurgie.

Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung Paragraf 116b SGB V: Anlage 1 a) onkologische Erkrankungen - Tumorgruppe 1: gastrointestinale Tumoren und Tumoren der Bauchhöhle

Teilnahmebedingungen

Die Versorgung der Patientinnen und Patienten mit gastrointestinalen Tumoren und Tumoren der Bauchhöhle erfolgt durch ein interdisziplinäres Team gemäß § 3 ASV-RL, das sich aus folgenden Ärzten zusammensetzen muss:

a) Teamleitung

  • Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie* oder
  • Strahlentherapie oder
  • Innere Medizin und Gastroenterologie* oder
  • Allgemeinchirurgie oder
  • Viszeralchirurgie
  • Bei Schilddrüsenkarzinom oder Nebenschilddrüsenkarzinom auch Hals-Nasen-Ohrenheilkunde oder Nuklearmedizin

b) Kernteam

  • Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie*
  • Strahlentherapie
  • Innere Medizin und Gastroenterologie*
  • Allgemeinchirurgie oder Viszeralchirurgie
  • Bei Schilddrüsenkarzinom oder Nebenschilddrüsenkarzinom zusätzlich auch Hals-Nasen-Ohrenheilkunde und Nuklearmedizin

*Berechtigt zur Teilnahme sind auch Fachärztinnen und Fachärzte für Innere Medizin mit dem Nachweis der Zusatz-Weiterbildung Medikamentöse Tumortherapie, denen bis zum 31.12.2015 eine entsprechende Zulassung und Genehmigung zur Teilnahme an der Onkologievereinbarung (Anlage 7 Bundesmantelvertrag Ärzte (BMV-Ä)) seitens der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung erteilt wurde, sowie Fachärztinnen und Fachärzte für Innere Medizin, denen bis zum 31.12.2015 eine entsprechende Zulassung und Genehmigung für die Erbringung gastroenterologischer Leistungen seitens der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung erteilt wurde.

c) Hinzuzuziehende Fachärztinnen und Fachärzte

  • Anästhesiologie
  • Nuklearmedizin
  • Gefäßchirurgie oder Innere Medizin und Angiologie
  • Innere Medizin und Kardiologie
  • Neurologie
  • Humangenetik
  • Psychiatrie und Psychotherapie oder
  • Psychosomatische Medizin und Psychotherapie oder
  • Psychologische oder ärztliche Psychotherapeutin oder psychologischer oder ärztlicher Psychotherapeut
  • Innere Medizin und Nephrologie
  • Laboratoriumsmedizin
  • Radiologie
  • Pathologie
  • Frauenheilkunde und Geburtshilfe
  • Urologie
  • Bei Schilddrüsenkarzinom, Nebenschilddrüsenkarzinom oder anderen endokrinologischen Tumoren zusätzlich auch Innere Medizin und Endokrinologie und Diabetologie

Eine Fachärztin oder ein Facharzt des interdisziplinären Teams muss über die Zusatzweiterbildung Palliativmedizin verfügen.

Anzeigeformular

Niedergelassene Ärzte und Krankenhäuser, die an der ASV in Bayern teilnehmen möchten, reichen beim eLA entsprechende Anzeigen ein. Die Anzeigeformulare, die die Bayerische Krankenhausgesellschaft, die Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns gemeinsam mit den Krankenkassen im Freistaat Bayern entwickelt haben, dienen zur Abfrage der Anforderungen und Voraussetzungen für die ASV.

Anzeigeformular: Gastrointestinale Tumoren und Tumoren der Bauchhöhle (WORD-Datei)

Änderungen in den Anzeigeformularen

News

Um inhaltliche Änderungen in den vom Erweiterten Landesausschuss in Bayern zur Verfügung gestellten Anzeigeformularen zukünftig schnell und unkompliziert erkennen zu können, finden Sie hier Tipps zur Vereinfachung der Abläufe.



Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat mit Beschluss vom 15.06.2023 die Qualitätsanforderungen für die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) durch die Einfügung eines neuen § 4a und eines neuen Anhangs zu § 4a der ASV-Richtlinie (ASV-RL) geändert. Dieser Beschluss wurde am 28.11.2023 im Bundesanzeiger veröffentlicht (BAnz AT 28.11.2023 B 1) und ist am 01.03.2024 in Kraft getreten.
 
Die Neuregelung ist auf alle Ärzte und Institutionen anwendbar, die bis zum 29.02.2024 noch nicht ASV-berechtigt waren.
 
Die Neuregelung sieht vor, dass die entsprechende Anwendung der Qualitätssicherungsvereinbarungen durch „leistungsspezifische Qualitätsanforderungen“ ersetzt wird. Für folgende Leistungen wurden im Anhang zu § 4a ASV-RL bereits leistungsspezifische Qualitätsanforderungen festgelegt:
 

  1. Langzeit-EKG
  2. Strahlendiagnostik und -therapie:
    1. allgemeine Röntgendiagnostik
    2. Computertomographie
    3. Knochendichtemessung
    4. Strahlentherapie
    5. Nuklearmedizin
  3. Koloskopie