ASV-Indikationen: Gynäkologische Tumoren

Informationen

Die ASV in diesem Bereich umfasst die Diagnostik und Behandlung von Patientinnen mit einem gynäkologischen Tumor ab dem vollendeten 18. Lebensjahr. Es ist eine Überweisung durch den behandelnden Vertragsarzt nötig, die nach zwei Quartalen erneuert werden muss und kann, sofern die Voraussetzungen für die ASV-Behandlung weiterhin gegeben sind. Für Patientinnen aus dem stationären Bereich eines ASV-berechtigten Krankenhauses besteht keine Überweisungserfordernis; dasselbe gilt für Patientinnen von ASV-berechtigten Vertragsärzten.

Die Besonderheit bei dieser Indikation ist, dass sowohl Teams zugelassen werden, die das gesamte Spektrum der aufgeführten gynäkologischen Tumoren abdecken, als auch Teams mit Subspezialisierung, zum Beispiel Brustzentren. 

Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung §116b SGB V: Anlage 1.1 a) onkologische Erkrankungen - Tumorgruppe 2: gynäkologische Tumoren

Teilnahmebedingungen

Die Versorgung der Patientinnen und Patienten mit gynäkologischen Tumoren erfolgt durch ein interdisziplinäres Team gemäß § 3 ASV-RL.

a) Teamleitung

  • Frauenheilkunde und Geburtshilfe mit Schwerpunkt Gynäkologische Onkologie* oder
  • Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie* oder
  • Strahlentherapie

b) Kernteam

  • Frauenheilkunde und Geburtshilfe mit Schwerpunkt Gynäkologische Onkologie*
  • Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie*
  • Strahlentherapie

*Berechtigt zur Teilnahme sind auch Fachärztinnen und Fachärzte für Innere Medizin bzw. Frauenheilkunde und Geburtshilfe mit dem Nachweis der Zusatz-Weiterbildung Medikamentöse Tumortherapie, denen bis zum 31.12.2015 eine entsprechende Zulassung und Genehmigung zur Teilnahme an der Onkologievereinbarung (Anlage 7 Bundesmantelvertrag Ärzte (BMV-Ä)) seitens der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung erteilt wurde.

Berechtigt zur Teilnahme sind (weiter) neben den Fachärztinnen und Fachärzten für Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie sowie den Fachärztinnen und Fachärzten für Frauenheilkunde und Geburtshilfe mit Schwerpunkt Gynäkologische Onkologie auch Fachärztinnen und Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, mit der Zusatzweiterbildung Medikamentöse Tumortherapie, die folgende operative Eingriffe nachweisen:

  1. 100 organerhaltende und radikale Krebsoperationen am Genitale, z.B. Debulking-OP, Wertheim-OP, Vulvektomie, Lymphadenektomie inguinal, pelvin, paraaortal, Exenteration 1)
  2. 100 organerhaltende und radikale Krebsoperationen an der Mamma 2) 
  3. 50 rekonstruktive Eingriffe am Genitale, den Bauchdecken und/oder der Brust im Zusammenhang mit onkologischen Behandlungen.

               1) Für Teams die ausschließlich Patientinnen und Patienten mit Mammakarzinom behandeln, ist der Nachweis nicht erforderlich.
               2) Für Teams die ausschließlich Patientinnen und Patienten mit Sonstigen Gynäkologischen Tumoren behandeln, ist der Nachweis nicht erforderlich

c) Hinzuzuziehende Fachärztinnen und Fachärzte

  • Anästhesiologie
  • Gefäßchirurgie
  • Humangenetik
  • Innere Medizin und Angiologie
  • Innere Medizin und Endokrinologie und Diabetologie 1)
  • Innere Medizin und Gastroenterologie 1)
  • Innere Medizin und Kardiologie
  • Innere Medizin und Nephrologie 1)
  • Laboratoriumsmedizin
  • Neurologie
  • Nuklearmedizin
  • Pathologie
  • Psychiatrie und Psychotherapie oder Psychosomatische Medizin und Psychotherapie oder Psychologische oder ärztliche Psychotherapeutin oder psychologischer oder ärztlicher Psychotherapeut
  • Radiologie
  • Urologie 1)
  • Viszeralchirurgie 1)

Eine Fachärztin oder ein Facharzt des interdisziplinären Teams muss über die Zusatzweiterbildung Palliativmedizin verfügen.

1) Für eine ASV-Berechtigung nur für die Behandlung von Patientinnen und Patienten mit Mammakarzinom gehören diese Fachrichtungen nicht zum Behandlungsteam.

Anzeigeformular

Niedergelassene Ärzte und Krankenhäuser, die an der ASV in Bayern teilnehmen möchten, reichen beim eLA entsprechende Anzeigen ein. Die Anzeigeformulare, die die Bayerische Krankenhausgesellschaft, die Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns gemeinsam mit den Krankenkassen im Freistaat Bayern entwickelt haben, dienen zur Abfrage der Anforderungen und Voraussetzungen für die ASV.

Anzeigeformular: Gynäkologische Tumoren (WORD-Datei)

Änderungen in den Anzeigeformularen

News

Um inhaltliche Änderungen in den vom Erweiterten Landesausschuss in Bayern zur Verfügung gestellten Anzeigeformularen zukünftig schnell und unkompliziert erkennen zu können, finden Sie hier Tipps zur Vereinfachung der Abläufe.



Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat mit Beschluss vom 15.06.2023 die Qualitätsanforderungen für die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) durch die Einfügung eines neuen § 4a und eines neuen Anhangs zu § 4a der ASV-Richtlinie (ASV-RL) geändert. Dieser Beschluss wurde am 28.11.2023 im Bundesanzeiger veröffentlicht (BAnz AT 28.11.2023 B 1) und ist am 01.03.2024 in Kraft getreten.
 
Die Neuregelung ist auf alle Ärzte und Institutionen anwendbar, die bis zum 29.02.2024 noch nicht ASV-berechtigt waren.
 
Die Neuregelung sieht vor, dass die entsprechende Anwendung der Qualitätssicherungsvereinbarungen durch „leistungsspezifische Qualitätsanforderungen“ ersetzt wird. Für folgende Leistungen wurden im Anhang zu § 4a ASV-RL bereits leistungsspezifische Qualitätsanforderungen festgelegt:
 

  1. Langzeit-EKG
  2. Strahlendiagnostik und -therapie:
    1. allgemeine Röntgendiagnostik
    2. Computertomographie
    3. Knochendichtemessung
    4. Strahlentherapie
    5. Nuklearmedizin
  3. Koloskopie