ASV-Indikationen: Pulmonale Hypertonie

Informationen

Versicherte mit Lungenhochdruck können jetzt von der ASV profitieren. Der entsprechende Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 17. Dezember 2015 trat am 1. Juni 2016 in Kraft.

Die pulmonale Hypertonie ist gekennzeichnet durch eine Erhöhung des Blutdrucks in den arteriellen Blutgefäßen der Lunge. Die Druckerhöhung kann Folge einer Erkrankung der Lungengefäße sein oder durch eine Lungen- oder Herzerkrankung entstehen.

Mit dem Beschluss veröffentlicht der G-BA konkrete Vorgaben für die

  • Diagnostik
  • Behandlung und
  • Beratung

der Patienten. 

Darüber hinaus werden Anforderungen an die Qualität der Strukturen und Prozesse definiert.

Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung Paragraf 116b SGB V: Anlage 2 – Buchstabe l pulmonale Hypertonie

Teilnahmebedingungen

Die Versorgung der Patientinnen und Patienten mit pulmonaler Hypertonie erfolgt durch ein interdisziplinäres Team gemäß § 3 ASV-RL.

a) Teamleitung

  • Innere Medizin und Kardiologie oder
  • Innere Medizin und Pneumologie

Sofern Kinder und Jugendliche behandelt werden, kann alternativ eine Fachärztin oder ein Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin mit Schwerpunkt Kinder-Kardiologie oder eine Fachärztin oder ein Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin mit Zusatzweiterbildung Kinder-Pneumologie benannt werden.

b) Kernteam

  • Innere Medizin und Kardiologie
  • Innere Medizin und Pneumologie

Sofern Kinder und Jugendliche behandelt werden, ist zusätzlich eine Fachärztin oder ein Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin mit Zusatzweiterbildung Kinder-Pneumologie zu benennen.

► Falls keine Fachärztin oder kein Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin mit der genannten Schwerpunktbezeichnung oder Zusatzweiterbildung verfügbar ist, ist eine Fachärztin oder ein Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin zu benennen.

c) Hinzuzuziehende Fachärztinnen und Fachärzte

  • Humangenetik
  • Innere Medizin und Gastroenterologie,
  • Innere Medizin und Rheumatologie,
  • Laboratoriumsmedizin,
  • Nuklearmedizin
  • Psychatrie und Psychotherapie oder Psychosomatische Medizin und Psychotherapie oder Psychologische oder ärztliche Psychotherapeutin oder Psychologischer oder ärztlicher Psychotherapeut,
  • Radiologie

Sofern Kinder und Jugendliche behandelt werden, kann zusätzlich eine Fachärztin bzw. ein Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin mit Zusatzweiterbildung Kinder-Gastroenterologie oder Kinder-Rheumatologie oder eine Fachärztin bzw. ein Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und –psychotherapie oder eine Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin bzw. ein Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut als Teammitglied benannt werden.

Anzeigeformular

Niedergelassene Ärzte und Krankenhäuser, die an der ASV in Bayern teilnehmen möchten, reichen beim eLA entsprechende Anzeigen ein. Die Anzeigeformulare, die die Bayerische Krankenhausgesellschaft, die Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns gemeinsam mit den Krankenkassen im Freistaat Bayern entwickelt haben, dienen zur Abfrage der Anforderungen und Voraussetzungen für die ASV.

Anzeigeformular: Pulmonale Hypertonie (WORD-Datei)

Änderungen in den Anzeigeformularen

News

Um inhaltliche Änderungen in den vom Erweiterten Landesausschuss in Bayern zur Verfügung gestellten Anzeigenvordrucken zukünftig schnell und unkompliziert erkennen zu können, finden Sie hier Tipps zur Vereinfachung der Abläufe:



Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat mit Beschluss vom 15.06.2023 die Qualitätsanforderungen für die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) durch die Einfügung eines neuen § 4a und eines neuen Anhangs zu § 4a der ASV-Richtlinie (ASV-RL) geändert. Dieser Beschluss wurde am 28.11.2023 im Bundesanzeiger veröffentlicht (BAnz AT 28.11.2023 B 1) und ist am 01.03.2024 in Kraft getreten.
 
Die Neuregelung ist auf alle Ärzte und Institutionen anwendbar, die bis zum 29.02.2024 noch nicht ASV-berechtigt waren.
 
Die Neuregelung sieht vor, dass die entsprechende Anwendung der Qualitätssicherungsvereinbarungen durch „leistungsspezifische Qualitätsanforderungen“ ersetzt wird. Für folgende Leistungen wurden im Anhang zu § 4a ASV-RL bereits leistungsspezifische Qualitätsanforderungen festgelegt:
  

  1. Langzeit-EKG
  2. Strahlendiagnostik und -therapie:
    1. allgemeine Röntgendiagnostik
    2. Computertomographie
    3. Knochendichtemessung
    4. Strahlentherapie
    5. Nuklearmedizin
  3. Koloskopie