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Mukoviszidose – Beschluss in Kraft getreten

(18.03.17) Das Bundesministerium für Gesundheit hat am 17.03.2017 im Bundesanzeiger die Änderung der Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung § 116b des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V): Änderung der Anlage 2 – Ergänzung Buchstabe b Mukoviszidose) bekanntgegeben.

Der Beschluss tritt somit am 18.03.2017 in Kraft.

Ab diesem Zeitpunkt können Teams die auf die Diagnose Zystische Fibrose spezialisiert sind, unter bestimmten Voraussetzungen an der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) teilnehmen.

Sie haben Interesse an einer Teambildung? Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Website oder auch auf der Website der ASV-Servicestelle.
http://www.asv-servicestelle.de/