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Zugang zur ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV)

(17.08.17) In der Regel erfolgt der Zugang zur ASV durch eine Überweisung einer Vertragsärztin oder eines Vertragsarztes. ASV-berechtigte Vertrags- oder Klinikärztinnen und -ärzte können Patientinnen und Patienten auch direkt in die ASV aufnehmen. Wenn die Patientin oder der Patient die Aufnahmekriterien erfüllt, erhält er umfassende Informationen über die ASV und die behandelnden Fachärztinnen und Fachärzte. Nachdem der Behandlungsplan erstellt ist, beginnt die Betreuung durch das interdisziplinäre und sektorenübergreifende Team. Wichtig ist aber, dass die Indikation für eine Überweisung in die ASV nicht allein von der Diagnose, sondern auch von dem besonderen Bedarf der Patientinnen und Patienten an Diagnostik und Therapie abhängig ist.