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Rheumatologische Erkrankungen – Beschluss in Kraft getreten

(19.04.18) Im Rahmen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) wurden mit Beschluss vom 21. Dezember 2017 vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) die abrechnungsfähigen Leistungen für die rheumatologischen Erkrankungen beschlossen.

Rheumatologinnen und Rheumatologen, die ein ASV-Team für rheumatologische Erkrankungen bilden wollen, steht nun nichts mehr im Wege. Nach Prüfung des Beschlusses können ASV-Teams ihre Anträge beim Erweiterten Landesausschuss (eLA) einreichen. Die entsprechenden Vordrucke stehen auf der Website zur Verfügung.