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Neue Abrechnungsziffer für Augenärztliche Leistungen
(18.09.18) Für die augenärztliche Untersuchung wurde eine neue Ziffer im EBM-Bereich aufgenommen.
Die neue (GOP) 51050 umfasst verschiedene augenärztliche Leistungen und wird wie alle ASV-Leistungen extrabudgetär und ohne Mengenbegrenzung vergütet.
Sie kann ab dem 1. Oktober 2018 von Augenärzten in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung für Patienten mit rheumatologischen Erkrankungen Erwachsene, Morbus Wilson oder Marfan-Syndrom abgerechnet werden.
Die bislang von ASV-Ärzten abgerechnete Pseudoziffer 88508 für die augenärztlichen Untersuchungen für die Anlage rheumatologische Erkrankungen Erwachsene und Morbus Wilson, wird gestrichen. Ebenfalls wird bei der Anlage Marfan-Syndrom der Abschnitt 50.3 EBM gelöscht, der bislang die (GOP) 50301 enthielt.