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Interdisziplinäre Behandlung künftig auch bei Hauttumoren möglich

(07.01.2019) Patientinnen und Patienten die an Hauttumoren erkrankt sind, können künftig von einem interdisziplinären ambulanten Versorgungsangebot von Krankenhäusern und niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten im Rahmen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) profitieren. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 20.12.2018 den entsprechenden Beschluss gefasst.

Ein Kernteam aus Fachärztinnen und Fachärzten für Haut- und Geschlechtskrankheiten, Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie sowie Strahlentherapeuten, die bei Bedarf weitere Ärztinnen und Ärzte aus weiteren Fachrichtungen, darunter Anästhesisten, Kardiologen und Fachärztinnen und Fachärzte für Plastische und Ästhetische Chirurgie hinzuziehen können, sollen die Versorgung übernehmen.

Der Beschluss des G-BA wird dem Bundesministerium für Gesundheit zur Prüfung vorgelegt und tritt nach Nichtbeanstandung und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.