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Pulmonale Hypertonie: Vierte Erkrankung in die ASV aufgenommen

Menschen mit pulmonaler Hypertonie profitieren von der ASV

(02.06.16) Versicherte mit Lungenhochdruck können jetzt von der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) profitieren. Der entsprechende Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 17. Dezember 2015 ist am 1. Juni 2016 in Kraft getreten.

Die pulmonale Hypertonie ist gekennzeichnet durch eine Erhöhung des Blutdrucks in den arteriellen Blutgefäßen der Lunge. Die Druckerhöhung kann Folge einer Erkrankung der Lungengefäße sein oder durch eine Lungen- oder Herzerkrankung entstehen.

Mit dem Beschluss veröffentlicht der GBA konkrete Vorgaben für die Diagnostik, Behandlung und Beratung der Patientinnen und Patienten, darüber hinaus werden Anforderungen an die Qualität der Strukturen und Prozesse definiert.

Zum Beschluss des GBA

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