Datenschutzrechte
Informationen zur Datenverarbeitung und zu Ihren Rechten
Ihre Daten sind beim Erweiterten Landesausschuss in Bayern in sicheren Händen; er hat auch die datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu beachten.
Mit dem 25. Mai 2018 gilt die Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union (EU-DSGVO), die Ihre Rechte als Anzeigender weiter stärkt. Die nachfolgenden Hinweise geben Ihnen einen Überblick über die Verarbeitung Ihrer Daten und die damit zusammenhängenden Rechte.
Der Erweiterte Landesausschuss in Bayern hat als Behörde im Sinne des § 1 SGB X die Aufgabe, die Berechtigung zur Teilnahme an der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung zu prüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass der teilnahmewillige Leistungserbringer die insoweit maßgeblichen Anforderungen und Voraussetzungen erfüllt und dies gegenüber dem Erweiterten Landesausschuss unter Beifügung entsprechender Belege anzeigt (§ 116b Abs. 2 und 3 SGB V).
Um diese gesetzlich vorgeschriebene Aufgabe wahrnehmen zu können, verarbeitet der Erweiterte Landesausschuss in Bayern die dafür erforderlichen Daten. Diese Daten werden bei Ihnen aufgrund Ihrer gesetzlichen Mitwirkungspflicht (siehe § 116b Abs. 2 Satz 1 SGB V) erhoben. Eine fehlende Mitwirkung kann für Sie zu Nachteilen führen.
Zu den personenbezogenen Belegen, die im Rahmen des Anzeigeverfahrens vorzulegen sind, zählen insbesondere:
- Urkunden der Landesärztekammer über das Führen einer Gebiets- , Schwerpunkt- und Zusatzbezeichnung
- Zulassungen der Zulassungsausschüsse
- Abrechnungs- und sonstige Genehmigungen der Kassenärztlichen Vereinigungen
- Weiterbildungs- sowie sonstige Zeugnisse, Bescheinigungen und Bestätigungen
Wir verarbeiten insbesondere Daten zur Person (z. B. Adress- und Kommunikationsdaten, Geburtsdatum) sowie zur Qualifikation von Ärzten.
Datenübermittlungen erfolgen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften regelmäßig insbesondere an:
- die Vertreter der Patientinnen und Patienten im Sinne des § 140f SGB V
- das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege in seiner Funktion als für die Sozialversicherung zuständige oberste Verwaltungsbehörde des Landes
Darüber hinaus dürfen Daten nur in den gesetzlich bestimmten Einzelfällen nach §§ 67e ff. SGB X übermittelt werden (z. B. Polizeibehörden, Kommunal- und Gemeindeverwaltung, Steuerbehörden).
Die Daten werden für die Aufgabenwahrnehmung und für die Dauer der gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungsfristen gespeichert und anschließend gelöscht.
- Recht auf Auskunft über verarbeitete Daten (Art. 15 EU-DSGVO)
- Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 EU-DSGVO)
- Recht auf Löschung (Art. 17 EU-DSGVO)
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 EU-DSGVO)
- Widerspruchsrecht (Art. 21 EU-DSGVO)
- Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 EU-DSGVO)
Verantwortlicher:
Erweiterter Landesausschuss in Bayern
c/o AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
Carl-Wery-Str. 28
81739 München
Tel.:
(089) 627 30-580
(089) 627 30-446
(089) 627 30-609
(089) 627 30-2143
(089) 627 30-2206
E-Mail: geschaeftsstelle@erweiterter-landesausschuss-bayern.de
Internet: http://www.erweiterter-landesausschuss-bayern.de/index.html
Haben Sie Fragen oder sind Sie der Ansicht, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt, haben Sie die Möglichkeit, sich an uns oder unseren Datenschutzbeauftragten zu wenden. Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter:
Datenschutzbeauftragter des Erweiterten Landesausschusses in Bayern
c/o AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
Carl-Wery-Str. 28
81739 München
Sie haben das Recht, sich bei der Datenschutzaufsicht zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt. Die Anschrift der für den Erweiterten Landesausschuss in Bayern zuständigen Datenschutzaufsicht lautet:
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Wagmüllerstraße 18
80538 München
Informationen zur Datenverarbeitung und zu Ihren Rechten (PDF-Datei)