Anzeigeverfahren
Informationen
Die Krankenkassen in Bayern haben in Abstimmung mit der Bayerischen Krankenhausgesellschaft und der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns Anzeigenvordrucke zur Abfrage der Anforderungen und Voraussetzungen für die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) nach § 116b SGBV entwickelt. Die aktuellen Vordrucke betreffen die Indikationen
- Ausgewählte seltene Lebererkrankungen
- Chronisch entzündlichen Darmerkrankungen (CED)
- Epilepsie
- Gastrointestinale Tumoren und Tumoren der Bauchhöhle
- Gynäkologische Tumoren
- Hauttumoren
- Hämophilie
- Knochen- und Weichteiltumoren
- Kopf- oder Halstumoren
- Marfan-Syndrom
- Mukoviszidose
- Multiple Sklerose
- Neuromuskuläre Erkrankungen
- Pulmonale Hypertonie
- Rheumatologische Erkrankungen bei Erwachsenen
- Rheumatologische Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen
- Sarkoidose
- Tuberkulose oder atypische Mykobakteriose
- Tumoren der Lunge und des Thorax
- Tumoren des Auges
- Tumoren des Gehirns und der peripheren Nerven
- Urologische Tumoren
Das Team soll gemeinsam anzeigen.
Wir bitten Sie, den ausgefüllten Anzeigenvordruck einschließlich der entsprechenden Nachweise in elektronischer Form an die Geschäftsstelle des Erweiterten Landesausschusses in Bayern zu übermitteln.
Eine Anzeige beim Erweiterten Landesausschuss setzt sich aus dem ausgefüllten Anzeigenvordruck einschließlich der Unterschriften, sowie aller dazu erforderlichen Belege zusammen. Als Belege für die Nachweisführung sind unter anderem beizulegen:
- Urkunden über die Berechtigung zum Führen der geforderten Schwerpunktbezeichnung, Zusatzbezeichnung und Facharzt- bzw. Gebietsbezeichnung (§ 3 Abs. 3 S. 1 ASV-RL)
- Nachweis über die Teilnahmeberechtigung an der vertragsärztlichen Versorgung und/oder Nachweis über die Zulassung nach § 108 SGB V (§ 2 Abs. 1 S. 1 ASV-RL)
- Schriftliche Vereinbarung der Mitglieder der Kooperationsgemeinschaft, wenn zur Erfüllung der personellen und sächlichen Anforderungen Kooperationen erforderlich sind (§ 2 Abs. 2 S. 1 u. S. 2 ASV-RL i.V.m. § 3 Abs. 1 S. 2 ASV-RL) - zu den versorgungsbereichsübergreifenden ASV-Kooperationen nach § 116b Abs.4 S.10 SGB V; § 10 ASV-RL vgl. S. 3.
- Genehmigungsbescheide der Kassenärztlichen Vereinigungen. Sofern den Krankenhausärzten keine Genehmigungsbescheide der Kassenärztlichen Vereinigung vorliegen, sind die Anforderungen und Voraussetzungen anhand der in den Anzeigenvordrucken genannten Belege nachzuweisen.
Wir bitten Sie die Unterlagen erst dann einzureichen, wenn diese aus Ihrer Sicht vollständig sind und eine abschließende Beurteilung des Erweiterten Landesausschusses erlauben.
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass die Unterlagen je Indikation und ASV-Team erneut vollständig einzureichen sind. Es ist leider nicht möglich, auf die bestehenden Unterlagen von Ärzten mit einer ASV-Berechtigung zurückzugreifen.
Datenaufbau/-struktur
Für eine effiziente Prüfung bitten wir Sie, die Unterlagen gebündelt je Arzt aufzubereiten und zu übermitteln. Es empfiehlt sich, für jeden Arzt einen separaten Ordner im Dateiexplorer anzulegen.
Hier finden Sie ein Beispiel für die hierarchische Gliederung der Ordnerstruktur in Windows. Zur elektronischen Übermittlung bitten wir Sie, den Ordner auf der ersten Hierarchieebene (siehe Abbildung: TBC-Muster-Klinik) mit allen seinen Unterordnern in einem zip-komprimierten Ordner zusammenzufassen. Im Anschluss können die Daten über das Datenaustauschportal übermittelt werden.
Datenaustauschportal
Für die Übermittlung der Belege bitten wir Sie unser elektronisches Datenaustauschportal nutzen. Dieses erreichen Sie über die nachfolgende Adresse:
Wesentliche Informationen:
- Wenn Sie das Datenaustauschportal öffnen, klicken Sie auf "Bereitstellen".
- Danach geben Sie ihre Kontaktdaten ein und akzeptieren die Nutzungsbestimmungen.
- Nach der Betätigung des Buttons "Weiter" erhalten Sie per E-Mail einen Verifizierungscode, den Sie in das bereitgestellte Fenster eingeben.
- Jetzt können Sie unsere E-Mail Adresse: geschaeftsstelle(at)erweiterter-landesausschuss-bayern.de erfassen.
- Auch hier gehen Sie nun wieder auf den Button "Weiter" um die Dateien hinzuzufügen. Fügen Sie nun Ihren zip-komprimierten Ordner hinzu.
- Nach erneutem Klick auf "Weiter" erscheint die Ansicht "Transferoptionen".
- Hier empfehlen wir Ihnen zur sicheren Datenübertragung das Passwort zu generieren und dieses dann in einem gesonderten E-Mail an die Geschäftsstelle des Erweiterten Landesausschuss zu melden.
- Nach einem weiteren Klick auf "Weiter" können Sie nun den "Transfer starten".
Gerne sind wir Ihnen bei der Übermittlung der Daten behilflich.