Behandlung nach allogener Stammzelltransplantation

Informationen

Ärzte und Kliniken können sich jetzt auch für die ASV für die Behandlung von Patientinnen und Patienten nach allogener Stammzelltransplantation anmelden.
 
Die Krebstherapie mit gespendeten körperfremden (allogenen) Stammzellen ist eine Option, die besonders anspruchsvoll und risikoreich ist. Auch längere Zeit nach der Transplantation kann es zu Nebenwirkungen und Komplikationen kommen. Die Betroffenen können nach der Behandlung in einer hochspezialisierten Transplantationseinrichtungen von einem ASV-​Team ambulant betreut werden.
 
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Anforderungen an das interdisziplinäre Team, die Ausstattung und Qualitätssicherung sowie den genauen Leistungsumfang festgelegt.

Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung § 116b SGB V: Transplantationsgruppe 1: Behandlung nach allogener Stammzelltransplantation

Teilnahmebedingungen

Die Versorgung der Patientinnen und Patienten für die Behandlung nach allogener Stammzelltransplantation erfolgt durch ein interdisziplinäres Team gemäß § 3 ASV-RL.
 
  1. ) Teamleitung  
  • Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie, mit mindestens zweijähriger Erfahrung auf einer Station oder in einer Ambulanz für allogene Stammzelltransplantation, die die Weiterbetreuung von Patientinnen und Patienten nach allogener Stammzelltransplantation mit Transplantationsfolgen beziehungsweise Komplikationen einschließt.
 
Die Teamleitung muss in einer Transplantationseinrichtung tätig sein, die allogene Stammzelltransplantation durchführt.
 
  1. ) Kernteam 
  • Haut- und Geschlechtskrankheiten 
  • Innere Medizin und Gastroenterologie  
  • Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie, mit mindestens zweijähriger Erfahrung auf einer Station oder in einer Ambulanz für allogene Stammzelltransplantation, die die Weiterbetreuung von Patientinnen und Patienten nach allogener Stammzelltransplantation mit Transplantationsfolgen beziehungsweise Komplikationen einschließt.
  1.  Hinzuzuziehende Fachärztinnen und Fachärzte 
  • Allgemeinchirurgie und/oder Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie
  • Anästhesiologie
  • Augenheilkunde
  • Frauenheilkunde und Geburtshilfe
  • Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
  • Innere Medizin und Endokrinologie und Diabetologie
  • Innere Medizin und Kardiologie
  • Innere Medizin und Nephrologie
  • Innere Medizin und Pneumologie
  • Innere Medizin und Rheumatologie
  • Laboratoriumsmedizin
  • Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie
  • Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie
  • Neurologie
  • Nuklearmedizin
  • Pathologie
  • Psychiatrie und Psychotherapie oder Psychosomatische Medizin und Psychotherapie oder Psychologische oder Ärztliche Psychotherapeutin oder Psychologischer oder Ärztlicher Psychotherapeut
  • Radiologie
  • Strahlentherapie
  • Urologie
 
Zusätzlich kann eine Fachärztin oder ein Facharzt für Transfusionsmedizin benannt werden.

Anzeigeformular

Ausfüllen Niedergelassene Ärzte und Krankenhäuser, die an der ASV in Bayern teilnehmen möchten, reichen beim eLA entsprechende Anzeigen ein. Die Anzeigeformulare, die die Bayerische Krankenhausgesellschaft, die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns gemeinsam mit den Krankenkassen im Freistaat Bayern entwickelt haben, dienen zur Abfrage der Anforderungen und Voraussetzungen für die ASV.

Anzeigeformular: Behandlung nach allogener Stammzelltransplantation

Änderungen in den Anzeigeformularen

News Um inhaltliche Änderungen in den vom Erweiterten Landesausschuss in Bayern zur Verfügung gestellten Anzeigeformularen zukünftig schnell und unkompliziert erkennen zu können, finden Sie hier Tipps zur Vereinfachung der Abläufe.