Angeborene Skelettsystemfehlbildungen
Informationen
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die ambulante spezialärztliche Versorgung (ASV) um eine weitere Erkrankung ergänzt, indem er die entsprechenden Anforderungen festgelegt und das Versorgungsspektrum damit erweitert hat.Das neue ASV-Angebot richtet sich an Patientinnen und Patienten mit angeborenen Fehlbildungen des Skelettsystems, die häufig mit erheblichen körperlichen Einschränkungen verbunden sind und eine spezialisierte, langfristige Behandlung erfordern.
Der G-BA hat nun festgelegt, wie das interdisziplinäre ASV-Team zusammengesetzt sein muss, welche qualitätssichernden Maßnahmen gelten und welche genauen Leistungen in diesem besonderen, sektorenübergreifenden Behandlungsangebot erbracht werden können.
Teilnahmebedingungen
Die Versorgung der Patientinnen und Patienten mit angeborenen Skelettsystemfehlbildungen erfolgt durch ein interdisziplinäres Team gemäß § 3 ASV-RL.a) Teamleitung
- Innere Medizin und Endokrinologie und Diabetologie
- Innere Medizin und Nephrologie
- Innere Medizin und Rheumatologie oder
- Orthopädie und Unfallchirurgie
b) Kernteam
- Innere Medizin und Endokrinologie und Diabetologie
- Innere Medizin und Nephrologie
- Innere Medizin und Rheumatologie
- Orthopädie und Unfallchirurgie
- Falls keine Fachärztin oder kein Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin mit dem genannten Schwerpunkt verfügbar ist, ist eine Fachärztin oder ein Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin zu benennen.
c) Hinzuzuziehende Fachärztinnen und Fachärzte
- Anästhesiologie
- Augenheilkunde
- Frauenheilkunde und Geburtshilfe
- Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
- bei Ehlers-Danlos-Syndrom auch Haut- und Geschlechtskrankheiten
- Humangenetik
- Innere Medizin und Gastroenterologie
- Innere Medizin und Kardiologie
- Innere Medizin und Pneumologie
- Laboratoriumsmedizin
- Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie
- Neurologie
- Nuklearmedizin
- Pathologie
- Psychiatrie und Psychotherapie oder Psychosomatische Medizin und Psychotherapie oder Psychologische oder Ärztliche Psychotherapeutin oder Psychologischer oder Ärztlicher Psychotherapeut oder Fachpsychotherapeutin oder Fachpsychotherapeut für Erwachsene
- Radiologie
Sofern Kinder und Jugendliche behandelt werden, kann eine Fachärztin oder ein Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin mit Schwerpunkt Kinder- und Jugend-Gastroenterologie oder Kinder- und Jugendmedizin mit Schwerpunkt Kinder- und Jugend-Kardiologie oder Kinder- und Jugendmedizin mit Schwerpunkt Neuropädiatrie oder Kinder- und Jugendmedizin mit Schwerpunkt Kinder- und Jugend-Pneumologie oder eine Fachärztin oder ein Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie oder eine Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin oder ein Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut oder eine Fachpsychotherapeutin oder ein Fachpsychotherapeut für Kinder und Jugendliche als Teammitglied benannt werden.