Angeborene Skelettsystemfehlbildungen

Informationen

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die ambulante spezialärztliche Versorgung (ASV) um eine weitere Erkrankung ergänzt, indem er die entsprechenden Anforderungen festgelegt und das Versorgungsspektrum damit erweitert hat.
 
Das neue ASV-Angebot richtet sich an Patientinnen und Patienten mit angeborenen Fehlbildungen des Skelettsystems, die häufig mit erheblichen körperlichen Einschränkungen verbunden sind und eine spezialisierte, langfristige Behandlung erfordern.
 
Der G-BA hat nun festgelegt, wie das interdisziplinäre ASV-Team zusammengesetzt sein muss, welche qualitätssichernden Maßnahmen gelten und welche genauen Leistungen in diesem besonderen, sektorenübergreifenden Behandlungsangebot erbracht werden können.

Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung § 116b SGB V: Anlage 2 Buchstabe p angeborene Skelettsystemfehlbildungen

Teilnahmebedingungen

Die Versorgung der Patientinnen und Patienten mit angeborenen Skelettsystemfehlbildungen erfolgt durch ein interdisziplinäres Team gemäß § 3 ASV-RL.

a) Teamleitung  
  • Innere Medizin und Endokrinologie und Diabetologie
  • Innere Medizin und Nephrologie
  • Innere Medizin und Rheumatologie oder
  • Orthopädie und Unfallchirurgie
Sofern Kinder und Jugendliche behandelt werden, kann alternativ auch eine Fachärztin oder ein Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin mit Schwerpunkt Kinder- und Jugend-Endokrinologie und -Diabetologie, Kinder- und Jugendmedizin mit Schwerpunkt Kinder- und Jugend-Nephrologie, Kinder- und Jugendmedizin mit Schwerpunkt Kinder- und Jugend-Rheumatologie oder eine Fachärztin oder ein Facharzt für Kinder- und Jugendchirurgie mit Zusatz-Weiterbildung Kinder- und Jugend-Orthopädie und/oder eine Fachärztin oder ein Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie mit Zusatz-Weiterbildung Kinder- und Jugend-Orthopädie benannt werden.

b) Kernteam  
  • Innere Medizin und Endokrinologie und Diabetologie
  • Innere Medizin und Nephrologie
  • Innere Medizin und Rheumatologie
  • Orthopädie und Unfallchirurgie  
Sofern Kinder und Jugendliche behandelt werden, ist zusätzlich eine Fachärztin oder ein Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin mit Schwerpunkt Kinder- und Jugend-Endokrinologie und -Diabetologie oder eine Fachärztin oder ein Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin mit Schwerpunkt Kinder- und Jugend-Nephrologie oder eine Fachärztin oder ein Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin mit Schwerpunkt Kinder- und Jugend-Rheumatologie zu benennen.
  • Falls keine Fachärztin oder kein Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin mit dem genannten Schwerpunkt verfügbar ist, ist eine Fachärztin oder ein Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin zu benennen.  
Sofern Kinder und Jugendliche behandelt werden, ist zusätzlich eine Fachärztin oder ein Facharzt für Kinder- und Jugendchirurgie mit Zusatz-Weiterbildung Kinder- und Jugend-Orthopädie und/oder eine Fachärztin oder ein Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie mit Zusatz-Weiterbildung Kinder- und Jugend-Orthopädie zu benennen.

c) Hinzuzuziehende Fachärztinnen und Fachärzte  
  • Anästhesiologie
  • Augenheilkunde
  • Frauenheilkunde und Geburtshilfe
  • Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
  • bei Ehlers-Danlos-Syndrom auch Haut- und Geschlechtskrankheiten
  • Humangenetik
  • Innere Medizin und Gastroenterologie
  • Innere Medizin und Kardiologie
  • Innere Medizin und Pneumologie
  • Laboratoriumsmedizin
  • Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie
  • Neurologie
  • Nuklearmedizin
  • Pathologie
  • Psychiatrie und Psychotherapie oder Psychosomatische Medizin und Psychotherapie oder Psychologische oder Ärztliche Psychotherapeutin oder Psychologischer oder Ärztlicher Psychotherapeut oder Fachpsychotherapeutin oder Fachpsychotherapeut für Erwachsene
  • Radiologie  
Zusätzlich kann eine Fachärztin oder ein Facharzt für Phoniatrie und Pädaudiologie benannt werden.
 
Sofern Kinder und Jugendliche behandelt werden, kann eine Fachärztin oder ein Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin mit Schwerpunkt Kinder- und Jugend-Gastroenterologie oder Kinder- und Jugendmedizin mit Schwerpunkt Kinder- und Jugend-Kardiologie oder Kinder- und Jugendmedizin mit Schwerpunkt Neuropädiatrie oder Kinder- und Jugendmedizin mit Schwerpunkt Kinder- und Jugend-Pneumologie oder eine Fachärztin oder ein Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie oder eine Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin oder ein Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut oder eine Fachpsychotherapeutin oder ein Fachpsychotherapeut für Kinder und Jugendliche als Teammitglied benannt werden.

Anzeigeformular

Ausfüllen Niedergelassene Ärzte und Krankenhäuser, die an der ASV in Bayern teilnehmen möchten, reichen beim Erweiterten Landesausschuss in Bayern entsprechende Anzeigen ein. Die Anzeigeformulare, die die Bayerische Krankenhausgesellschaft, die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns gemeinsam mit den Krankenkassen im Freistaat Bayern entwickelt haben, dienen zur Abfrage der Anforderungen und Voraussetzungen für die ASV.

Anzeigenvordruck Angeborene Skelettsystemfehlbildungen