Epilepsie

Informationen

Ärzte und Kliniken können sich jetzt auch für die ASV von Patientinnen und Patienten mit Epilepsie anmelden.
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Anforderungen an das interdisziplinäre Team, die Ausstattung und Qualitätssicherung sowie den genauen Leistungsumfang festgelegt.

Beim ASV-Angebot Epilepsie wurden Beratungsleistungen inhaltlich angepasst, damit Patientinnen und Patienten noch besser mit der chronischen Erkrankung unterstützt werden können. Beispielsweise können neben den Kindern nun auch Erwachsene bei der Ernährungsberatung zu speziellen Konzepten beraten werden, um zerebrale Anfallsleiden zu lindern.
Neu ist auch, dass Kinder und Jugendliche nun zunächst auch aufgrund einer Verdachtsdiagnose in der ASV behandelt werden können. Die Diagnose muss jedoch innerhalb von zwei Quartalen nach dem Erstkontakt in eine gesicherte Diagnose überführt werden.

Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung § 116b SGB V: Anlage 1.2 Buchstabe b) Epilepsie

Teilnahmebedingungen

Die Versorgung der Patientinnen und Patienten mit Epilepsie erfolgt durch ein interdisziplinäres Team gemäß § 3 ASV-RL.
 
 
a) Teamleitung 
 
  • Neurologie
 
Sofern Kinder und Jugendliche behandelt werden, kann alternativ eine Fachärztin oder ein Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin mit dem Schwerpunkt Neuropädiatrie benannt werden.

 
b) Kernteam 
 
  • Zusätzlich zur Teamleitung: Neurologie
 
Sofern Kinder und Jugendliche behandelt werden, ist zusätzlich eine Fachärztin oder ein Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin mit dem Schwerpunkt Neuropädiatrie zu benennen.
 
  • Sofern keine Fachärztin oder kein Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin mit dem Schwerpunkt Neuropädiatrie verfügbar ist, ist eine Fachärztin oder ein Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin zu benennen.
 
Ein Kinder- und Jugendmediziner mit dem Schwerpunkt Neuropädiatrie ist:


c) Hinzuzuziehende Fachärztinnen und Fachärzte 
 
  • Frauenheilkunde und Geburtshilfe
  • Humangenetik
  • Innere Medizin und Endokrinologie und Diabetologie
  • Innere Medizin und Kardiologie
  • Laboratoriumsmedizin
  • Psychiatrie und Psychotherapie oder Psychosomatische Medizin und Psychotherapie oder Psychologische Psychotherapeutin/Psychologischer Psychotherapeut oder Ärztliche Psychotherapeutin/Ärztlicher Psychotherapeut
  • Radiologie
  • Zusätzlich kann eine Fachärztin oder ein Facharzt für Radiologie mit Schwerpunkt Neuroradiologie benannt werden.

 
Sofern Kinder und Jugendliche behandelt werden, kann zusätzlich eine Fachärztin oder ein Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie oder eine Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin/Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut oder eine Fachärztin oder ein Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin mit dem Schwerpunkt Kinder- und Jugend-Kardiologie oder Zusatz-Weiterbildung Kinder- und Jugend-Endokrinologie und –Diabetologie als Teammitglied benannt werden.

Anzeigeformular

Ausfüllen Niedergelassene Ärzte und Krankenhäuser, die an der ASV in Bayern teilnehmen möchten, reichen beim eLA entsprechende Anzeigen ein. Die Anzeigeformulare, die die Bayerische Krankenhausgesellschaft, die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns gemeinsam mit den Krankenkassen im Freistaat Bayern entwickelt haben, dienen zur Abfrage der Anforderungen und Voraussetzungen für die ASV.

Anzeigenvordruck Epilepsie

Änderungen in den Anzeigeformularen

News Um inhaltliche Änderungen in den vom Erweiterten Landesausschuss in Bayern zur Verfügung gestellten Anzeigeformularen zukünftig schnell und unkompliziert erkennen zu können, finden Sie hier Tipps zur Vereinfachung der Abläufe.