Hauttumoren
Informationen
Mit dem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) wurde die Grundlage für ein neues Behandlungsangebot für Patientinnen und Patienten mit Hauttumoren geschaffen.
Jedes Jahr wird in Deutschland bei knapp 300.000 Menschen ein Hautkrebs neu festgestellt. Er ist damit die häufigste Krebserkrankung überhaupt.
Mit einem ASV-Team bestehend aus Spezialisten im Kernteam für Haut- und Geschlechtskrankheiten, Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie sowie Strahlentherapie und weiteren Ärztinnen und Ärzten die hinzugezogen werden können, sollen Patientinnen und Patienten mit Hauttumoren bestmöglich versorgt werden.
Teilnahmebedingungen
Die Versorgung der Patientinnen und Patienten mit Hauttumoren erfolgt durch ein interdisziplinäres Team gemäß § 3 ASV-RL.
Die nachfolgend verwendeten Facharzt-, Schwerpunkt- und Zusatzbezeichnungen richten sich nach der (Muster-) Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer und schließen auch die Ärztinnen und Ärzte ein, welche eine entsprechende Bezeichnung nach altem Recht führen.
(vgl. § 3 Abs. 3 Satz 2 ASV-RL)
- Haut- und Geschlechtskrankheiten oder
- Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie*
b) Kernteam
- Haut- und Geschlechtskrankheiten
- Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie*
- Strahlentherapie
* Berechtigt zur Teilnahme sind neben den Fachärztinnen und Fachärzten für Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie auch Fachärztinnen und Fachärzte im Fachgebiet Innere Medizin mit dem Nachweis der Zusatz-Weiterbildung Medikamentöse Tumortherapie, denen bis zum 31. Dezember 2015 eine entsprechende Zulassung und Genehmigung zur Teilnahme an der Onkologievereinbarung (Anlage 7 Bundesmantelvertrag Ärzte (BMV-Ä)) seitens der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung erteilt wurde.
c) Hinzuzuziehende Fachärztinnen und Fachärzte
- Anästhesiologie
- Frauenheilkunde und Geburtshilfe
- Innere Medizin und Gastroenterologie
- Innere Medizin und Kardiologie
- Innere Medizin und Pneumologie
- Laboratoriumsmedizin
- Neurologie
- Nuklearmedizin
- Pathologie
- Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie
- Psychiatrie und Psychotherapie oder Psychosomatische Medizin und Psychotherapie oder Psychologische Psychotherapeutin/Psychologischer Psychotherapeut oder Ärztliche Psychotherapeutin/Ärztlicher Psychotherapeut
- Radiologie
- Urologie
- Viszeralchirurgie
Für die Behandlung insbesondere von Patientinnen und Patienten mit Hauttumoren des Gesichtes, Kopfes oder Halses können folgende Fachärztinnen oder Fachärzte einzeln oder gemeinsam benannt werden:
- Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
- Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie
Eine Fachärztin oder ein Facharzt des interdisziplinären Teams muss über die Zusatz-Weiterbildung Palliativmedizin verfügen.
Anzeigeformular
Niedergelassene Ärzte und Krankenhäuser, die an der ASV in Bayern teilnehmen möchten, reichen beim eLA entsprechende Anzeigen ein. Die Anzeigeformulare, die die Bayerische Krankenhausgesellschaft, die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns gemeinsam mit den Krankenkassen im Freistaat Bayern entwickelt haben, dienen zur Abfrage der Anforderungen und Voraussetzungen für die ASV.
Änderungen in den Anzeigeformularen
Um inhaltliche Änderungen in den vom Erweiterten Landesausschuss in Bayern zur Verfügung gestellten Anzeigeformularen zukünftig schnell und unkompliziert erkennen zu können, finden Sie hier Tipps zur Vereinfachung der Abläufe.