Kopf- oder Halstumoren
Informationen
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat für eine weitere Erkrankung die Anforderungen an eine ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) konkretisiert. Künftig können auch Patientinnen und Patienten die ASV in Anspruch nehmen, die an Kopf- oder Halstumoren erkrankt sind. Damit können nun bereits 16 sehr komplexe oder seltene Erkrankungen spezialfachärztlich behandelt werden.
Der G-BA hat nun festgelegt wie das interdisziplinäre ASV-Team zusammengesetzt sein muss, welche qualitätssichernden Maßnahmen gelten und welche genauen Leistungen in diesem besonderen, sektorenübergreifenden Behandlungsangebot erbracht werden können.
Teilnahmebedingungen
Die Versorgung der Patientinnen und Patienten mit Kopf- oder Haltumoren erfolgt durch ein interdisziplinäres Team gemäß § 3 ASV-RL.
a) Teamleitung- Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
- Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie*
- Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie oder
- Strahlentherapie
- Viszeralchirurgie oder
- Nuklearmedizin
- Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
- Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie*
- Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie
- Strahlentherapie
- Innere Medizin und Endokrinologie und Diabetologie
- Viszeralchirurgie und
- Nuklearmedizin
- Haut- und Geschlechtskrankheiten
c) Hinzuzuziehende Fachärztinnen und Fachärzte
- Anästhesiologie
- Augenheilkunde
- Gefäßchirurgie
- Haut- und Geschlechtskrankheiten
- Humangenetik, nur in Zusammenhang mit medulärem Schilddrüsenkarzinom oder im Zusammenhang mit Paragangliomen im Kopf-Hals-Bereich
- Innere Medizin und Gastroenterologie
- Innere Medizin und Kardiologie
- Innere Medizin und Pneumologie
- Laboratoriumsmedizin
- Neurochirurgie
- Neurologie
- Nuklearmedizin
- Pathologie
- Psychiatrie und Psychotherapie oder Psychosomatische Medizin und Psychotherapie oder Psychologische Psychotherapeutin/Psychologischer Psychotherapeut oder Ärztliche Psychotherapeutin/Ärztlicher Psychotherapeut
- Radiologie
Eine Fachärztin oder ein Facharzt des interdisziplinären Teams muss über die Zusatz-Weiterbildung Palliativmedizin verfügen..
Anzeigeformular
Niedergelassene Ärzte und Krankenhäuser, die an der ASV in Bayern teilnehmen möchten, reichen beim eLA entsprechende Anzeigen ein. Die Anzeigeformulare, die die Bayerische Krankenhausgesellschaft, die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns gemeinsam mit den Krankenkassen im Freistaat Bayern entwickelt haben, dienen zur Abfrage der Anforderungen und Voraussetzungen für die ASV.