Knochen- und Weichteiltumoren
Informationen
Ärzte und Kliniken können sich jetzt auch für die ASV von Patientinnen und Patienten mit Knochen- und Weichteiltumoren anmelden.
Primär maligne Knochen- und Weichteiltumoren gehören zu den seltensten malignen Neoplasien. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat daher die fachlichen Disziplinen an das interdisziplinäre Team, die Ausstattung und Qualitätssicherung sowie den genauen Leistungsumfang festgelegt, damit den Patientinnen und Patienten die bestmögliche Versorgung angeboten werden kann.
Teilnahmebedingungen
Die Versorgung der Patientinnen und Patienten mit Knochen- und Weichteiltumoren erfolgt durch ein interdisziplinäres Team gemäß § 3 ASV-RL.
a) Teamleitung
- Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie*
- Orthopädie und Unfallchirurgie oder
- Strahlentherapie
b) Kernteam
- Allgemeinchirurgie
- Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie*
- Orthopädie und Unfallchirurgie
- Strahlentherapie
- Viszeralchirurgie
* Berechtigt zur Teilnahme sind neben den Fachärztinnen und Fachärzten für Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie auch Fachärztinnen und Fachärzte im Fachgebiet Innere Medizin mit dem Nachweis der Zusatz-Weiterbildung Medikamentöse Tumortherapie, denen bis zum 31. Dezember 2015 eine entsprechende Zulassung und Genehmigung zur Teilnahme an der Onkologievereinbarung (Anlage 7 Bundesmantelvertrag Ärzte (BMV-Ä)) seitens der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung erteilt wurde.
c) Hinzuzuziehende Fachärztinnen und Fachärzte
- Anästhesiologie
- Frauenheilkunde und Geburtshilfe
- Humangenetik
- Innere Medizin und Gastroenterologie
- Innere Medizin und Kardiologie
- Innere Medizin und Pneumologie
- Laboratoriumsmedizin
- Nuklearmedizin
- Pathologie
- Plastische Chirurgie
- Psychiatrie und Psychotherapie oder Psychosomatische Medizin und Psychotherapie oder Psychologische Psychotherapeutin/Psychologischer Psychotherapeut oder Ärztliche Psychotherapeutin/Ärztlicher Psychotherapeut
- Radiologie
Eine Fachärztin oder ein Facharzt des interdisziplinären Teams muss über die Zusatz-Weiterbildung Palliativmedizin verfügen.
Anzeigenformular
Niedergelassene Ärzte und Krankenhäuser, die an der ASV in Bayern teilnehmen möchten, reichen beim eLA entsprechende Anzeigen ein. Die Anzeigeformulare, die die Bayerische Krankenhausgesellschaft, die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns gemeinsam mit den Krankenkassen im Freistaat Bayern entwickelt haben, dienen zur Abfrage der Anforderungen und Voraussetzungen für die ASV.
Änderungen in den Anzeigeformularen
Um inhaltliche Änderungen in den vom Erweiterten Landesausschuss in Bayern zur Verfügung gestellten Anzeigeformularen zukünftig schnell und unkompliziert erkennen zu können, finden Sie hier Tipps zur Vereinfachung der Abläufe.
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 21.03.2024:
Die Facharztgruppen Allgemeinchirurgie und Viszeralchirurgie sind Teil des Kernteams, da die operative Versorgung von Knochen- und Weichteiltumoren eine wichtige Rolle im Rahmen der Therapie dieser Tumore einnehmen kann. Vor diesem Hintergrund wird diesen Facharztgruppen nun auch die Übernahme der Teamleitung ermöglicht.