Kurzdarmsyndrom

Informationen

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Anforderungen an die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) für eine weitere Erkrankung konkretisiert und damit das Versorgungsspektrum weiter ausgebaut.
 
Das neue ASV-Angebot richtet sich an Patientinnen und Patienten mit Kurzdarmsyndrom – einer seltenen, aber oftmals schwerwiegenden Erkrankung, die mit erheblichen Einschränkungen der Nährstoffaufnahme einhergeht und eine komplexe, langfristige Behandlung erfordert.
 
Die konkreten Vorgaben zur Diagnostik, Behandlung und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit Kurzdarmsyndrom innerhalb der ASV hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in der neuen Anlage 2m zur ASV-Richtlinie festgelegt. Diese enthält unter anderem Regelungen zur Zusammensetzung der Behandlungsteams, zu den einzubeziehenden Fachrichtungen sowie zu spezifischen Qualitäts- und Dokumentationsanforderungen.

Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung § 116b SGB V: Anlage 2 m) Kurzdarmsyndrom

Teilnahmebedingungen

Die Versorgung der Patientinnen und Patienten mit Kurzdarmsyndrom erfolgt durch ein interdisziplinäres Team gemäß § 3 ASV-RL.

a) Teamleitung
  • Innere Medizin und Gastroenterologie
Sofern Kinder und Jugendliche behandelt werden, kann alternativ eine Fachärztin oder ein Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin mit Schwerpunkt Kinder- und Jugend-Gastroenterologie benannt werden.
 
b) Kernteam
  • Innere Medizin und Gastroenterologie
  • Viszeralchirurgie
Sofern Kinder und Jugendliche behandelt werden, ist zusätzlich eine Fachärztin oder ein Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin mit Schwerpunkt Kinder- und Jugend-Gastroenterologie zu benennen.
 
Zusätzlich kann noch eine Fachärztin oder ein Facharzt für Kinder- und Jugendchirurgie benannt werden.

Falls keine Fachärztin oder kein Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin mit SchwerpunktKinder- und Jugend-Gastroenterologie verfügbar ist, ist eine Fachärztin oder ein Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin zu benennen.
 
c) Hinzuzuziehende Fachärztinnen und Fachärzte
  • Anästhesiologie
  • Gefäßchirurgie und/oder Innere Medizin und Angiologie
  • Innere Medizin und Nephrologie
  • Laboratoriumsmedizin
  • Pathologie
  • Psychiatrie und Psychotherapie oder Psychosomatische Medizin und Psychotherapie oder Psychologische Psychotherapeutin/Psychologischer Psychotherapeut oder Ärztliche Psychotherapeutin/Ärztlicher Psychotherapeut oder Fachpsychotherapeutin oder Fachpsychotherapeut für Erwachsene
  • Radiologie
  • Urologie
Sofern Kinder und Jugendliche behandelt werden, kann zusätzlich
eine Fachärztin oder ein Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin Schwerpunkt Kinder- und Jugend-Nephrologie oder eine Fachärztin oder ein Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie oder eine Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin oder ein Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut oder eine Fachpsychotherapeutin oder ein Fachpsychotherapeut für Kinder- und Jugendliche benannt werden.

Anzeigeformular

Ausfüllen Niedergelassene Ärzte und Krankenhäuser, die an der ASV in Bayern teilnehmen möchten, reichen beim eLA entsprechende Anzeigen ein. Die Anzeigeformulare, die Bayerische Krankenhausgesellschaft, die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns gemeinsam mit den Krankenkassen im Freistaat Bayern entwickelt haben, dienen zur Abfrage der Anforderungen und Voraussetzungen für die ASV.

Anzeigenvordruck Kurzdarmsyndrom