ASV-Indikationen: Morbus Wilson
Informationen
Patientinnen und Patienten mit Morbus Wilson – einer selten auftretenden erblichen Störung des Kupferstoffwechsels (Kupferspeicherkranheit) – können künftig im Rahmen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) behandelt werden.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat eine neue Konkretisierung veröffentlicht. Mit der neuen ASV-Anlage soll für betroffene Patientinnen und Patienten ein Beitrag für die medizinisch notwendige Versorgung geleistet werden. Die Zeit zwischen Erstsymptomatik und Einleitung einer adäquaten Therapie soll abgekürzt werden, um so vermeidbare Langzeitschäden und schwerwiegende neurologisch-psychiatrische Symptome zu verringern.
Im ASV-Kernteam müssen Fachärztinnen und Fachärzte für Innere Medizin und Gastroenterologie sowie für Neurologie vertreten sein. Sofern Kinder und Jugendliche behandelt werden, ist zusätzlich eine entsprechende pädiatrische Expertise in das Team zu integrieren.
Teilnahmebedingungen
Die Versorgung der Patientinnen und Patienten mit Morbus Wilson erfolgt durch ein interdisziplinäres Team gemäß § 3 ASV-RL.
a) Teamleitung
- Innere Medizin und Gastroenterologie oder
- Neurologie
Sofern Kinder und Jugendliche behandelt werden, kann alternativ eine Fachärztin oder ein Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin mit Schwerpunkt Neuropädiatrie oder eine Fachärztin oder ein Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin mit Zusatzweiterbildung Kinder-Gastroenterologie benannt werden.
b) Kernteam
- Innere Medizin und Gastroenterologie
- Neurologie
Sofern Kinder und Jugendliche behandelt werden, ist zusätzlich eine Fachärztin oder ein Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin mit Schwerpunktbezeichnung Neuropädiatrie oder eine Fachärztin oder ein Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin mit Zusatzweiterbildung Kinder-Gastroenterologie zu benennen.
► Falls keine Fachärztin oder kein Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin mit der genannten Schwerpunktbezeichnung oder Zusatzweiterbildung verfügbar ist, ist eine Fachärztin oder ein Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin zu benennen.
c) Hinzuzuziehende Fachärztinnen und Fachärzte
- Augenheilkunde
- Humangenetik
- Innere Medizin und Nephrologie
- Laboratoriumsmedizin
- Pathologie
- Psychiatrie und Psychotherapie oder Psychosomatische Medizin und Psychotherapie oder Psychologische oder ärztliche Psychotherapeutin oder Psychologischer oder ärztlicher Psychotherapeut
- Radiologie
Sofern Kinder und Jugendliche behandelt werden, kann zusätzlich eine Fachärztin oder ein Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin mit Zusatzweiterbildung Kinder-Nephrologie, für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie oder eine Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin oder ein Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut als Teammitglied benannt werden.
Anzeigeformular
Niedergelassene Ärzte und Krankenhäuser, die an der ASV in Bayern teilnehmen möchten, reichen beim eLA entsprechende Anzeigen ein. Die Anzeigeformulare, die die Bayerische Krankenhausgesellschaft, die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns gemeinsam mit den Krankenkassen im Freistaat Bayern entwickelt haben, dienen zur Abfrage der Anforderungen und Voraussetzungen für die ASV.
Änderungen in den Anzeigeformularen
Um inhaltliche Änderungen in den vom Erweiterten Landesausschuss in Bayern zur Verfügung gestellten Anzeigeformularen zukünftig schnell und unkompliziert erkennen zu können, finden Sie hier Tipps zur Vereinfachung der Abläufe.