ASV-Indikationen: Rheumatologische Erkrankungen – Erwachsene
Informationen
Ab sofort können Krankenhausärzte und niedergelassene Ärzte ein interdisziplinäres Team bilden und sich für die Behandlung von Patientinnen und Patienten mit rheumatologischen Erkrankungen für die ASV anmelden.
Die Aufnahme der Patientinnen und Patienten in die ASV kann auch aufgrund einer Verdachtsdiagnose erfolgen. Die Überweisung setzt aber eine medizinische Begründung durch den überweisenden Vertragsarzt voraus.
Für Erwachsene (Patientinnen und Patienten ab dem vollendeten 18. Lebensjahr) erfolgt die Teamleitung durch einen Facharzt für Innere Medizin und Rheumatologie.
Teilnahmebedingungen
Die Versorgung der Patientinnen und Patienten mit rheumatologischen Erkrankungen erfolgt durch ein interdisziplinäres Team gemäß § 3 ASV-RL.
a) Teamleitung
- Innere Medizin und Rheumatologie
b) Kernteam
- Innere Medizin und Rheumatologie
- Haut- und Geschlechtskrankheiten
- Innere Medizin und Nephrologie
- Innere Medizin und Pneumologie
- Orthopädie und Unfallchirurgie mit Zusatz-Weiterbildung Orthopädische Rheumatologie
Die Voraussetzung zur Beteiligung des Fachgebietes „Orthopädie und Unfallchirurgie mit Zusatz-Weiterbildung Orthopädischer Rheumatologie“ im ASV-Team entfällt, wenn in dem für die ambulante Versorgung relevanten Einzugsbereich
- kein geeigneter Kooperationspartner vorhanden ist oder
- dort trotz ernsthaften Bemühens innerhalb eines Zeitraumes von mindestens 2 Monaten keine zur Kooperation bereite geeignete Fachärztin oder kein zur Kooperation breiter geeigneter Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie mit Zusatz-Weiterbildung Orthopädische Rheumatologie zu finden ist.
Zusätzlich können noch weitere Fachärztinnen und Fachärzte mit der Facharztbezeichnung Innere Medizin und Rheumatologie als Kernteammitglieder benannt werden.
c) Hinzuzuziehende Fachärztinnen und Fachärzte
- Augenheilkunde
- Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
- Humangenetik, nur im Zusammenhang mit Untersuchungen zur genetischen Bestätigung bei klinischem Verdacht auf Mittelmeerfieber
- Innere Medizin und Angiologie
- Innere Medizin und Gastroenterologie
- Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie
- Innere Medizin und Kardiologie
- Laboratoriumsmedizin
- Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie
- Neurologie
- Nuklearmedizin
- Pathologie
- Psychiatrie und Psychotherapie oder Psychosomatische Medizin und Psychotherapie oder Psychologische oder Ärztliche Psychotherapeutin oder Psychologischer oder Ärztlicher Psychotherapeut
- Radiologie
Anzeigeformular
Niedergelassene Ärzte und Krankenhäuser, die an der ASV in Bayern teilnehmen möchten, reichen beim eLA entsprechende Anzeigen ein. Die Anzeigeformulare, die die Bayerische Krankenhausgesellschaft, die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns gemeinsam mit den Krankenkassen im Freistaat Bayern entwickelt haben, dienen zur Abfrage der Anforderungen und Voraussetzungen für die ASV.
Anzeigeformular: Rheumatologische Erkrankungen – Erwachsene (WORD-Datei)
Änderungen in den Anzeigeformularen
Um inhaltliche Änderungen in den vom Erweiterten Landesausschuss in Bayern zur Verfügung gestellten Anzeigeformularen zukünftig schnell und unkompliziert erkennen zu können, finden Sie hier Tipps zur Vereinfachung der Abläufe.