ASV-Indikationen: Rheumatologische Erkrankungen – Kinder und Jugendliche
Informationen
Auch Patientinnen und Patienten mit rheumatologischen Erkrankungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr können von der ASV profitieren. Eine Besonderheit bei der Behandlung von Kinder- und Jugendlichen: Da keine Mindestmengen erforderlich sind, ist keine Mindestdiagnostik zu stellen. Die Teamleitung ist durch einen Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin mit der Zusatzweiterbildung Kinder-Rheumatologie sicherzustellen.
Teilnahmebedingungen
Die Versorgung der Patientinnen und Patienten mit rheumatologischen Erkrankungen erfolgt durch ein interdisziplinäres Team gemäß § 3 ASV-RL.
Die nachfolgend verwendeten Facharzt-, Schwerpunkt- und Zusatzbezeichnungen richten sich nach der (Muster-) Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer und schließen auch die Ärztinnen und Ärzte ein, welche eine entsprechende Bezeichnung nach altem Recht führen. (§ 3 Abs. 3 S. 2 ASV-RL)
- Kinder- und Jugendmedizin mit der Zusatz-Weiterbildung Kinder- und Jugend-Rheumatologie
- Kinder- und Jugendmedizin mit der Zusatz-Weiterbildung Kinder- und Jugend-Rheumatologie
- Augenheilkunde
- Orthopädie und Unfallchirurgie mit Zusatz-Weiterbildung Orthopädische Rheumatologie
Die Voraussetzung zur Beteiligung des Fachgebietes „Orthopädie und Unfallchirurgie mit Zusatz-Weiterbildung Orthopädischer Rheumatologie“ im ASV-Team entfällt, wenn in dem für die ambulante Versorgung relevanten Einzugsbereich
-kein geeigneter Kooperationspartner vorhanden ist oder
-dort trotz ernsthaften Bemühens innerhalb eines Zeitraumes von mindestens 2 Monaten keine zur Kooperation bereite geeignete Fachärztin oder kein zur Kooperation breiter geeigneter Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie mit Zusatz-Weiterbildung Orthopädische Rheumatologie zu finden ist.
Zusätzlich können noch weitere Fachärztinnen und Fachärzte mit der Facharztbezeichnung Kinder- und Jugendmedizin mit der Zusatz-Weiterbildung Kinder- und Jugend-Rheumatologie als Kernteammitglieder benannt werden.
c) Hinzuzuziehende Fachärztinnen und Fachärzte
- Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
- Haut- und Geschlechtskrankheiten
- Humangenetik, nur im Zusammenhang mit Untersuchungen zur genetischen Bestätigung bei klinischen Verdacht auf Hereditäre Periodische Fiebersyndrome und Blau-Syndrom
- Innere Medizin und Angiologie
- Innere Medizin und Gastroenterologie oder Kinder- und Jugendmedizin mit -Weiterbildung Kinder- und Jugend-Gastroenterologie
- Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie oder Kinder- und Jugendmedizin mit Schwerpunkt Kinder-Hämatologie und -Onkologie
- Innere Medizin und Kardiologie oder Kinder- und Jugendmedizin mit Schwerpunkt Kinder-Kardiologie
- Innere Medizin und Nephrologie oder Kinder- und Jugendmedizin mit Zusatz-Weiterbildung Kinder- und Jugend-Nephrologie
- Innere Medizin und Pneumologie oder Kinder- und Jugendmedizin mit Zusatz-Weiterbildung Kinder- und Jugend-Pneumologie
- Laboratoriumsmedizin
- Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie
- Neurologie oder Kinder- und Jugendmedizin mit Schwerpunkt Neuropädiatrie Pathologie
- Psychiatrie und Psychotherapie oder Psychosomatische Medizin und Psychotherapie oder Psychologische Psychotherapeutin/Psychologischer Psychotherapeut oder Ärztliche Psychotherapeutin/Ärztlicher Psychotherapeut oder Kinder- und Jugendpsychiatrie und –psychotherapie oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin/Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut
- Radiologie
Anzeigeformular
Niedergelassene Ärzte und Krankenhäuser, die an der ASV in Bayern teilnehmen möchten, reichen beim eLA entsprechende Anzeigen ein. Die Anzeigeformulare, die die Bayerische Krankenhausgesellschaft, die Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns gemeinsam mit den Krankenkassen im Freistaat Bayern entwickelt haben, dienen zur Abfrage der Anforderungen und Voraussetzungen für die ASV.
Anzeigeformular: Rheumatologische Erkrankungen – Kinder und Jugendliche (WORD-Datei)
Änderungen in den Anzeigeformularen
Um inhaltliche Änderungen in den vom Erweiterten Landesausschuss in Bayern zur Verfügung gestellten Anzeigeformularen zukünftig schnell und unkompliziert erkennen zu können, finden Sie hier Tipps zur Vereinfachung der Abläufe.