Tumoren des Auges
Informationen
Ärzte und Kliniken können sich jetzt auch für die ASV von Patientinnen und Patienten mit anmelden.Änderungen zum ASV-Angebot Tumoren des Auges als ambulante Krankenhausleistung bestehen darin, dass weitere Fachdisziplinen ins Team eingebunden werden und der Leistungsumfang in der Anlage weiter ausdifferenziert wurde. Der G-BA hat nun zum Beispiel im Abschnitt 1 auch therapeutische Sehhilfen als verordnungsfähige Hilfsmittel aufgenommen.
Die optische Kohärenztomographie als diagnostisches Verfahren wurde im Abschnitt 2 des Beschlusses aufgenommen.
Teilnahmebedingungen
Die Versorgung der Patientinnen und Patienten mit Tumoren des Auges erfolgt durch ein interdisziplinäres Team gemäß § 3 ASV-RL.a) Teamleitung
- Augenheilkunde
b) Kernteam
- Augenheilkunde
- Haut- und Geschlechtskrankheiten
- Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie
- Strahlentherapie
* Berechtigt zur Teilnahme sind neben den Fachärztinnen und Fachärzten für Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie auch Fachärztinnen und Fachärzte im Fachgebiet Innere Medizin mit dem Nachweis der Zusatz-Weiterbildung Medikamentöse Tumortherapie, denen bis zum 31. Dezember 2015 eine entsprechende Zulassung und Genehmigung zur Teilnahme an der Onkologievereinbarung (Anlage 7 Bundesmantelvertrag Ärzte (BMV-Ä)) seitens der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung erteilt wurde.
c) Hinzuzuziehende Fachärztinnen und Fachärzte
- Anästhesiologie
- Innere Medizin und Kardiologie
- Laboratoriumsmedizin
- Nuklearmedizin
- Pathologie
- Psychiatrie und Psychotherapie oder Psychosomatische Medizin und Psychotherapie oder Psychologische Psychotherapeutin/Psychologischer Psychotherapeut oder Ärztliche Psychotherapeutin/Ärztlicher Psychotherapeut
- Radiologie
Für die Hinzuzuziehenden sind folgende Fachärztinnen oder Fachärzte einzeln oder gemeinsam zu benennen:
- Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
- Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie
Eine Fachärztin oder ein Facharzt des interdisziplinären Teams muss über die Zusatz-Weiterbildung Palliativmedizin verfügen.
Anzeigeformular
Niedergelassene Ärzte und Krankenhäuser, die an der ASV in Bayern teilnehmen möchten, reichen beim eLA entsprechende Anzeigen ein. Die Anzeigeformulare, die die Bayerische Krankenhausgesellschaft, die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns gemeinsam mit den Krankenkassen im Freistaat Bayern entwickelt haben, dienen zur Abfrage der Anforderungen und Voraussetzungen für die ASV.
Änderungen in den Anzeigeformularen
Um inhaltliche Änderungen in den vom Erweiterten Landesausschuss in Bayern zur Verfügung gestellten Anzeigeformularen zukünftig schnell und unkompliziert erkennen zu können, finden Sie hier Tipps zur Vereinfachung der Abläufe.