ASV-Indikationen: Urologische Tumoren

Informationen

Patientinnen und Patienten die an urologischen Tumoren erkrankt sind, können künftig im Rahmen der ASV von einem interdisziplinären, versorgungsübergreifenden Team von niedergelassenen Ärzten und Krankenhausärzten behandelt werden. Auch Patienten mit Tumoren der Prostata und der Harnblase können von der ASV profitieren.

Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung § 116b SGB V: Anlage 1.1 a) onkologische Erkrankungen – Tumorgruppe 3: urologische Tumoren

Teilnahmebedingungen

Die Versorgung der Patientinnen und Patienten mit urologischen Tumoren erfolgt durch ein interdisziplinäres Team gemäß § 3 ASV-RL.
 
Die nachfolgend verwendeten Facharzt-, Schwerpunkt- und Zusatzbezeichnungen richten sich nach der (Muster-) Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer und schließen auch die Ärztinnen und Ärzte ein, welche eine entsprechende Bezeichnung nach altem Recht führen.
(vgl. § 3 Abs. 3 Satz 2 ASV-RL)
 

      a) Teamleitung
  • Urologie oder
  • Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie*
 
       b) Kernteam
  • Urologie
  • Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie*
  • Strahlentherapie
 
* Berechtigt zur Teilnahme sind neben den Fachärztinnen und Fachärzten für Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie auch Fachärztinnen und Fachärzte im Fachgebiet Innere Medizin mit dem Nachweis der Zusatz-Weiterbildung Medikamentöse Tumortherapie, denen bis zum 31. Dezember 2015 eine entsprechende Zulassung und Genehmigung zur Teilnahme an der Onkologievereinbarung (Anlage 7 Bundesmantelvertrag Ärzte (BMV-Ä)) seitens der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung erteilt wurde.
 
       c) Hinzuzuziehende Fachärztinnen und Fachärzte 
  • Anästhesiologie
  • Frauenheilkunde und Geburtshilfe
  • Gefäßchirurgie
  • Humangenetik - nur im Zusammenhang mit Untersuchungen zur genetischen Bestätigung bei klinischem Verdacht auf hereditäres papilläres Nierenzellkarzinom
  • Innere Medizin und Gastroenterologie
  • Innere Medizin und Kardiologie
  • Innere Medizin und Nephrologie
  • Laboratoriumsmedizin
  • Neurologie
  • Nuklearmedizin
  • Pathologie
  • Psychiatrie und Psychotherapie oder
  • Psychosomatische Medizin und Psychotherapie oder
  • Psychologische Psychotherapeutin/Psychologischer Psychotherapeut oder
  • Ärztliche Psychotherapeutin/Ärztlicher Psychotherapeut
  • Radiologie
  • Viszeralchirurgie
 Eine Fachärztin oder ein Facharzt des interdisziplinären Teams muss über die Zusatz-Weiterbildung Palliativmedizin verfügen.

 

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Niedergelassene Ärzte und Krankenhäuser, die an der ASV in Bayern teilnehmen möchten, reichen beim eLA entsprechende Anzeigen ein. Die Anzeigeformulare, die die Bayerische Krankenhausgesellschaft, die Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns gemeinsam mit den Krankenkassen im Freistaat Bayern entwickelt haben, dienen zur Abfrage der Anforderungen und Voraussetzungen für die ASV.

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