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Beschluss zu den gynäkologischen Tumoren in Kraft getreten
(10.08.2016) Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) zur Konkretisierung der Indikation gynäkologische Tumoren für die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) ist nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft getreten.
Gynäkologische Tumoren sind die zweiten onkologischen Erkrankungen, die Fachärztinnen und Fachärzte in der ASV behandeln können. Eine Besonderheit bei den gynäkologischen Tumoren ist, dass sowohl Teams zugelassen werden, die das gesamte Spektrum der aufgeführten gynäkologischen Tumoren abdecken, als auch Teams mit Subspezialisierung, zum Beispiel Brustzentren.
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