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Neuer Beschluss Hämophilie
Anforderungen zur Behandlung von Hämophilie in der ASV beschlossen
Patientinnen und Patienten mit der Diagnose Hämophilie können künftig im Rahmen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) für die seltene Erkrankung behandelt werden.
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat am 04.07.2019 die spezifischen Anforderungen für dieses Leistungsangebot beschlossen.
Die Teamleitung bei der Hämophilie können demnach Fachärztinnen und Fachärzte für Innere Medizin (auch ohne Schwerpunktbezeichnung), Hämatoonkologen oder Transfusionsmediziner übernehmen – jeweils mit Zusatzweiterbildung Hämostaseologie. Zum Kernteam zählen darüber hinaus Fachärztinnen und Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie.
Sofern Kinder und Jugendliche behandelt werden, müssen Kinder- und Jugendmediziner im Kernteam vertreten sein – bevorzugt mit hämostaseologischer Expertise.