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Kopf- oder Hals-Tumoren und Neuromuskuläre Erkrankungen
(21.12.2020) In der Ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) gibt es zwei weitere Behandlungsangebote. Das spezielle Behandlungsangebot der ASV können künftig auch Patientinnen und Patienten in Anspruch nehmen, die an Kopf- oder Halstumoren erkrankt sind und auch Menschen mit neuromuskulären Erkrankungen können von diesem Angebot profitieren.
Die aktuellen Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 17.12.2020 zu den obengenannten Krankheitsbildern, werden noch durch das Bundesgesundheitsministerium geprüft. Das Ministerium hat dazu zwei Monate Zeit. Mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger können interessiert Ärztinnen und Ärzte ihre Teilnahme beim erweiterten Landesausschuss anzeigen. Die erforderlichen Anzeigenvordrucke stehen ihnen dann auf der Website des erweiterten Landesausschusses (eLA) zur Verfügung.