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Sonderregelungen Corona
Die bereits seit 2020 geltenden Sonderregeln während der Corona-Pandemie für die telefonische Betreuung der Patienten in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung, wurden nun vom Gemeinsamen Bundesausschuss in Berlin (G-BA) bis zum 30.09.2021 verlängert.
Danach wird der Behandlungsumfang für die erkrankungsspezifischen Anlagen der ASV-Richtlinien (ASV-RL) um die Gebührenordnungspositionen (GOP) 01433 und GOP 01434 ergänzt. Die entsprechende Zuordnung findet sich im jeweiligen Appendix.
Die spezifischen Voraussetzungen der Telefonkonsultation sind zu beachten.