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Beschluss zu den Knochen- und Weichteiltumoren in Kraft getreten
17.05.2023
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) wurde dem Bundesministerium zur Prüfung vorgelegt und ist nach Nichtbeanstandung und Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 03.05.2023 in Kraft getreten.
Wie bei allen onkologischen Erkrankungen der Ambulanten Spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) muss sich das Team aus ambulant und stationär tätigen Ärztinnen und Ärzten zusammensetzen.
Die Behandlung von Patientinnen und Patienten mit Knochen- und Weichteiltumoren soll ein Kernteam aus Fachärztinnen und Fachärzten mit Innerer Medizin und Hämatologie und Onkologie, Orthopädie und Unfallchirurgie, Strahlentherapie, Viszeralchirurgie und Allgemeinchirurgie übernehmen.
Interessierte Teams können ab sofort ihre Teilnahme an der ASV anzeigen. Die dazu erforderlichen Anzeigenvordrucke sind auf der Website des erweiterten Landesausschusses (eLA) bereitgestellt.