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Neues Angebot in der ASV für Patientinnen und Patienten mit Kurzdarmsyndrom
08.06.2026
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Anforderungen an die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) für eine weitere Erkrankung konkretisiert und damit das Versorgungsspektrum weiter ausgebaut. Das neue ASV-Angebot richtet sich an Patientinnen und Patienten mit Kurzdarmsyndrom – einer seltenen, aber oftmals schwerwiegenden Erkrankung, die mit erheblichen Einschränkungen der Nährstoffaufnahme einhergeht und eine komplexe, langfristige Behandlung erfordert.Durch die Aufnahme in die ASV erhalten Betroffene Zugang zu hochspezialisierten, interdisziplinär arbeitenden Teams. Diese bestehen aus niedergelassenen Fachärztinnen und Fachärzten verschiedener Disziplinen sowie Kliniken, die eng zusammenarbeiten und ihre Expertise bündeln. Gerade bei Krankheitsbildern wie dem Kurzdarmsyndrom, die häufig eine individuell abgestimmte Therapie sowie eine intensive Betreuung erfordern, stellt diese sektorenübergreifende Zusammenarbeit einen wesentlichen Vorteil dar. Eine zentrale Rolle spielt dabei insbesondere die Sicherstellung einer bedarfsgerechten Nährstoffzufuhr, etwa durch enterale oder parenterale Ernährung, sowie das Management möglicher Komplikationen.
Ziel der ASV ist es, die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit komplexen, seltenen oder schwer therapierbaren Erkrankungen qualitativ zu verbessern und besser zu koordinieren. Durch klar definierte Anforderungen an die Qualifikation der beteiligten Leistungserbringer, an die apparative Ausstattung sowie an organisatorische Abläufe wird ein hoher Versorgungsstandard gewährleistet.
Die konkreten Vorgaben zur Diagnostik, Behandlung und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit Kurzdarmsyndrom innerhalb der ASV hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in der neuen Anlage 2m zur ASV-Richtlinie festgelegt. Diese enthält unter anderem Regelungen zur Zusammensetzung der Behandlungsteams, zu den einzubeziehenden Fachrichtungen sowie zu spezifischen Qualitäts- und Dokumentationsanforderungen.
Der entsprechende Beschluss ist am 28. Mai 2026 in Kraft getreten und schafft damit die Grundlage für eine strukturierte und qualitativ hochwertige Versorgung dieser Patientengruppe.
Die dafür erforderlichen Anzeigenvordrucke stehen auf der Website des erweiterten Landesausschusses in Bayern zur Verfügung.