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Konkretisierung für Marfan-Syndrom ist in Kraft
(03.07.2015) Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat eine weitere Indikation für die ASV konkretisiert. Seit Juli 2015 können Menschen, die am Marfan-Syndrom erkrankt sind, von der neuen Versorgungsform profitieren.
Das Marfan-Syndrom ist eine genetisch bedingte Bindegewebserkrankung, die verschiedene Organe betreffen kann, insbesondere die Hauptschlagader, das Herz und das Skelettsystem.
In seinem Beschluss legt der G-BA die Diagnostik, den Behandlungsumfang sowie personelle, sächliche und organisatorische Anforderungen an niedergelassene Fachärztinnen und Fachärzte und Krankenhäuser fest, die an der ASV teilnehmen wollen. So soll ein Behandlungsteam, das sich aus einer Teamleitung (Herzchirurgie oder Innere Medizin und Kardiologie beziehungsweise Kinder- und Jugendmedizin mit Schwerpunkt Kinderkardiologie), einem Kernteam und bei medizinischer Notwendigkeit weiteren Fachärztinnen undFachärzten zusammensetzt, die Versorgung übernehmen.
Darüber hinaus enthält die Konkretisierung Vorgaben für die Überweisung und die Mindestmengen. Bei Marfan-Syndrom liegt die vorgegebene Mindestmenge bei 50 Patientinnen und Patienten mit Verdachts- oder gesicherter Diagnose im Jahr. In den zwölf Monaten vor Anzeige der Leistungserbringung beim erweiterten Landesausschuss muss das Kernteam mindestens 25 Patientinnen und Patienten mit Marfan-Syndrom behandelt haben.