Meldeverpflichtung

Nachbenennung/Änderungsanzeige

Sofern ein bestehendes Team um zusätzliche Ärzte erweitert werden soll, ist dies dem Erweiterten Landesausschuss in Bayern anzuzeigen. Mit der Anzeige sind Belege vorzulegen, mit denen nachgewiesen wird, dass sämtliche im Einzelfall rechtlich maßgeblichen Anforderungen und Voraussetzungen erfüllt werden.

Beiblatt zu Anzeigeformularen: Änderungsanzeige (WORD-Datei)

Zu den ASV-Indikationen

Urlaubs-/Abwesenheitsmeldung

Die Abwesenheit eines Teammitglieds von länger als einer Woche ist beim Erweiterten Landesausschuss, der ASV-Servicestelle und bei den Trägerorganisationen unter Angabe des Vertreters anzuzeigen. Die Anzeigepflicht entfällt, wenn die ASV-Versorgung in einem Fachgebiet des Teams durch mehr als eine Fachärztin / einen Facharzt sichergestellt wird und diese / dieser bereits gegenüber dem zuständigen erweiterten Landesausschuss benannt wurde.

  • Sie finden das Abwesenheitsformular und eine Liste der Adressen der Trägerorganisationen sowie des Erweiterten Landesausschusses in Bayern im nachfolgenden Link:

Anzeigeformular: Urlaubs/Abwesenheitsmeldung (WORD-Datei)

Ausscheiden aus der ASV

Scheidet ein Mitglied des interdisziplinären Teams aus der ASV aus, so ist dies innerhalb von sieben Werktagen beim jeweiligen Erweiterten Landesausschuss, der ASV-Servicestelle und bei den Trägerorganisatione anzuzeigen. Sofern das ausscheidende Teammitglied zur Erfüllung der personellen Voraussetzungen erforderlich ist, ist innerhalb von sechs Monaten ein neues Teammitglied gegenüber dem Erweiterten Landesausschuss zu benennen. Ist innerhalb der sechs Monate keine Nachbesetzung erfolgt, liegen die personellen Voraussetzungen mit Ablauf der sechs Monate für alle Mitglieder des ASV-Teams nicht mehr vor.

  • Sie finden das Ausscheidenformular und eine Liste der Adressen der Trägerorganisationen sowie des Erweiterten Landesausschusses in Bayern im nachfolgenden Link:

Anzeigeformular: Ausscheiden aus der ASV (WORD-Datei)