ASV-Indikationen

Konkretisierte ASV-Indikationen

Der GBA hat folgende Indikationen für die ASV konkretisiert:

Berechtigte Leistungserbringer

In den jeweiligen Konkretisierungen zu den ASV-Indikationen legt der GBA unter anderem fest, welche Leistungserbringer an der ASV teilnehmen dürfen und welche personellen Anforderungen hierbei gelten, insbesondere bei der Zusammensetzung der obligatorischen interdisziplinären Teams. Generell bestehen die Teams aus

1. an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Leistungserbringern, also

  • zugelassenen Ärzten (Vertragsärzten)
  • angestellten Ärzten
  • zugelassenen medizinischen Versorgungszentren (MVZ)
  • ermächtigten Ärzten
  • ermächtigten Einrichtungen und

2. zugelassenen Krankenhäuser nach § 108 SGB