ASV-Indikationen
Konkretisierte ASV-Indikationen
Der GBA hat folgende Indikationen für die ASV konkretisiert:
- Ausgewählte seltene Lebererkrankungen
- Chronisch entzündliche Darmerkrankungen (CED)
- Epilepsie
- Gastrointestinale Tumoren und Tumoren der Bauchhöhle
- Gynäkologische Tumoren
- Hauttumoren
- Hämophilie
- Knochen- und Weichteiltumoren
- Kopf- oder Halstumoren
- Marfan-Syndrom
- Morbus Wilson
- Mukoviszidose
- Multiple Sklerose
- Neuromuskuläre Erkrankungen
- Pulmonale Hypertonie
- Rheumatologische Erkrankungen von Erwachsenen
- Rheumatologische Erkrankungen von Kindern und Jugendlichen
- Sarkoidose
- Tuberkulose oder atypische Mykobakteriose
- Tumoren der Lunge und des Thorax
- Tumoren des Auges
- Tumoren des Gehirns und der peripheren Nerven
- Urologische Tumoren
Berechtigte Leistungserbringer
In den jeweiligen Konkretisierungen zu den ASV-Indikationen legt der GBA unter anderem fest, welche Leistungserbringer an der ASV teilnehmen dürfen und welche personellen Anforderungen hierbei gelten, insbesondere bei der Zusammensetzung der obligatorischen interdisziplinären Teams. Generell bestehen die Teams aus
1. an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Leistungserbringern, also
- zugelassenen Ärzten (Vertragsärzten)
- angestellten Ärzten
- zugelassenen medizinischen Versorgungszentren (MVZ)
- ermächtigten Ärzten
- ermächtigten Einrichtungen und
2. zugelassenen Krankenhäuser nach § 108 SGB.