Aktuelle Nachrichten

Angeborene Skelettsystemfehlbildungen - Beschluss des G-BA in Kraft getreten

08.06.2026

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) um eine weitere Erkrankung erweitert und hierfür die entsprechenden Anforderungen festgelegt. Das neue ASV-Angebot richtet sich an Patientinnen und Patienten mit angeborenen Skelettsystemfehlbildungen – einer Gruppe seltener und häufig komplex verlaufender Erkrankungen, die mit strukturellen Veränderungen des Skeletts, funktionellen Einschränkungen und teils progredienten Verläufen einhergehen und eine spezialisierte, interdisziplinäre sowie langfristig angelegte Behandlung erfordern. weiter...

Neues Angebot in der ASV für Patientinnen und Patienten mit Kurzdarmsyndrom

08.06.2026

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Anforderungen an die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) für eine weitere Erkrankung konkretisiert und damit das Versorgungsspektrum weiter ausgebaut. Das neue ASV-Angebot richtet sich an Patientinnen und Patienten mit Kurzdarmsyndrom – einer seltenen, aber oftmals schwerwiegenden Erkrankung, die mit erheblichen Einschränkungen der Nährstoffaufnahme einhergeht und eine komplexe, langfristige Behandlung erfordert. weiter...

Durch sicheren Datenaustausch geblockte E-Mails vermeiden

03.06.2026

Da es bei der Antragstellung zur Ambulanten Spezialfachärztlichen Versorgung auch um sensible Sozialdaten geht die besonders geschützt werden müssen, wurden die Sicherheitsrichtlinien in unserem Hause ab 01.05.2024 verschärft.
 
E-Mails mit Anhang werden ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zugestellt.
 
Bitte senden Sie Daten daher zukünftig ausschließlich über das Datenaustauschportal. Damit ist gewährleistet, dass wir Ihre Datei schnell und sicher direkt herunterladen können.
Dieses erreichen Sie über die nachfolgende Adresse:
 
https://datentransportportalextern.kubus-it.de/Start
 
Eine Anleitung finden Sie ebenfalls hier auf unserer Website

Aktualisierte Anzeigenvordrucke

08.01.2026

Die aktualisierten Anzeigenvordrucke stehen Ihnen ab sofort zur Verfügung. Danach wurde im Anhang zu § 4a ASV-RL auch die Kernspintomographie als leistungsspezifische Qualitätsanforderung festgelegt. Der Beschluss ist am 29.11.2025 in Kraft getreten.

Bitte verwenden Sie ab sofort nur noch die neuen Anzeigenvordrucke.

Neue ASV Angebote: Tumoren des lymphatischen, blutbildenden Gewebes und schweren Erkrankungen der Blutbildung und Behandlung nach allogener Stammzelltransplantation

01.07.2025

In der Ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung gibt es wieder zwei weitere Behandlungsangebote. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat dafür entsprechende Beschlüsse getroffen. weiter...

Neuer Vorsitzender des erweiterten Landesauschusses in Bayern ab 2025

10.02.2025

Der erweiterte Landesausschuss der Ärzte, Krankenhäuser und Krankenkassen in Bayern hat seit Januar 2025 einen neuen Vorsitzenden weiter...  

30-Minuten-Regelung für Hinzuzuziehende Fachärztinnen und Fachärzte wird gelockert

05.09.2024

Um die Bildung von ASV-Teams in ländlichen Regionen zu erleichtern, hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die konkrete Zeitangabe gestrichen. Hinzuzuziehende Ärztinnen und Ärzte müssen ihren Standort nun nicht mehr in der Regel von 30 Minuten Fahrzeit zum Kernteam aufweisen.
Für das Kernteam sieht der G-BA keine Anpassung vor.

Die Änderung hatte der G-BA 21.03.2024 beschlossen. Der entsprechende Beschluss ist am 24. 08.2024 in Kraft getreten.

Neues Formular für die Anzeige von Änderungen in Ihrem ASV-Team

25.06.2024

Damit Sie uns ab sofort schnell und einfach Änderungen Ihr ASV-Team betreffend mitteilen können, haben wir ein neues Formular erstellt. Bitte nutzen Sie künftig ausschließlich diesen Vordruck.
Dieses können Sie hier auf der Website unter dem Punkt
Meldeverpflichtung – Nachbenennung/Änderungsanzeige herunterladen

Anpassung der Anzeigenvordrucke an die leistungsspezifischen Qualitätsanforderungen nach § 4a ASV-RL

01.03.2024

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat mit Beschluss vom 15.06.2023 die Qualitätsanforderungen für die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) durch die Einfügung eines neuen § 4a und eines neuen Anhangs zu § 4a der ASV-Richtlinie (ASV-RL) geändert. Dieser Beschluss wurde am 28.11.2023 im Bundesanzeiger veröffentlicht (BAnz AT 28.11.2023 B 1) und ist am 01.03.2024 in Kraft getreten. weiter...