Aktuelle Nachrichten
03.06.2026
Durch sicheren Datenaustausch geblockte E-Mails vermeiden
Da es bei der Antragstellung zur Ambulanten Spezialfachärztlichen Versorgung auch um sensible Sozialdaten geht die besonders geschützt werden müssen, wurden die Sicherheitsrichtlinien in unserem Hause ab 01.05.2024 verschärft.
E-Mails mit Anhang werden ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zugestellt.
Bitte senden Sie Daten daher zukünftig ausschließlich über das Datenaustauschportal. Damit ist gewährleistet, dass wir Ihre Datei schnell und sicher direkt herunterladen können.
Dieses erreichen Sie über die nachfolgende Adresse:
https://datentransportportalextern.kubus-it.de/Start
Eine Anleitung finden Sie ebenfalls hier auf unserer Website
08.01.2026
Aktualisierte Anzeigenvordrucke
Die aktualisierten Anzeigenvordrucke stehen Ihnen ab sofort zur Verfügung. Danach wurde im Anhang zu § 4a ASV-RL auch die Kernspintomographie als leistungsspezifische Qualitätsanforderung festgelegt. Der Beschluss ist am 29.11.2025 in Kraft getreten.
Bitte verwenden Sie ab sofort nur noch die neuen Anzeigenvordrucke.
01.07.2025
Neue ASV Angebote: Tumoren des lymphatischen, blutbildenden Gewebes und schweren Erkrankungen der Blutbildung und Behandlung nach allogener Stammzelltransplantation
In der Ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung gibt es wieder zwei weitere Behandlungsangebote. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat dafür entsprechende Beschlüsse getroffen. weiter...
10.02.2025
Neuer Vorsitzender des erweiterten Landesauschusses in Bayern ab 2025
Der erweiterte Landesausschuss der Ärzte, Krankenhäuser und Krankenkassen in Bayern hat seit Januar 2025 einen neuen Vorsitzenden. weiter...
05.09.2024
30-Minuten-Regelung für hinzuzuziehende Fachärztinnen und Fachärzte wird gelockert
Um die Bildung von ASV-Teams in ländlichen Regionen zu erleichtern, hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die konkrete Zeitangabe gestrichen. Hinzuzuziehende Ärztinnen und Ärzte müssen ihren Standort nun nicht mehr in der Regel von 30 Minuten Fahrzeit zum Kernteam aufweisen.
Für das Kernteam sieht der G-BA keine Anpassung vor.
Die Änderung hatte der G-BA 21.03.2024 beschlossen. Der entsprechende Beschluss ist am 24. 08.2024 in Kraft getreten.
25.06.2024
Neues Formular für die Anzeige von Änderungen in Ihrem ASV-Team
Damit Sie uns ab sofort schnell und einfach Änderungen Ihr ASV-Team betreffend mitteilen können, haben wir ein neues Formular erstellt. Bitte nutzen Sie künftig ausschließlich diesen Vordruck.
Dieses können Sie hier auf der Website unter dem Punkt
Meldeverpflichtung – Nachbenennung/Änderungsanzeige herunterladen.
01.03.2024
Anpassung der Anzeigenvordrucke an die leistungsspezifischen Qualitätsanforderungen (LQ) nach § 4a ASV-RL
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat mit Beschluss vom 15.06.2023 die Qualitätsanforderungen für die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) durch die Einfügung eines neuen § 4a und eines neuen Anhangs zu § 4a der ASV-Richtlinie (ASV-RL) geändert. Dieser Beschluss wurde am 28.11.2023 im Bundesanzeiger veröffentlicht (BAnz AT 28.11.2023 B 1) und ist am 01.03.2024 in Kraft getreten. mehr...
21.12.2023
Neue Angebote in der ASV: Epilepsie und Tumoren des Auges
Damit die Versorgung von Menschen mit sehr komplexen oder seltenen Erkrankungen verbessert werden kann, ermöglicht die ASV koordinierte Behandlungen, die bisher ausschließlich ambulante Krankenhausleistungen waren, auch durch niedergelassene Fachärztinnen und Fachärzte. Das Versorgungsangebot für betroffene Patientinnen und Patienten soll dadurch erhöht und der Zugang zur spezialfachärztlichen Behandlung erleichtert werden. mehr...
17.05.2023
Beschluss zu den Knochen- und Weichteiltumoren in Kraft getreten
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) wurde dem Bundesministerium zur Prüfung vorgelegt und ist nach Nichtbeanstandung und Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 03.05.2023 in Kraft getreten. mehr...
Ambulante Spezialfachärztliche Versorgung (ASV) - ein neues Versorgungskonzept
Die Ambulante Spezialfachärztliche Versorgung, kurz ASV, ist eine neue Versorgungsform für Menschen, die an komplexen, schwer therapierbaren oder seltenen Krankheiten leiden. Wie der neue Versorgungsbereich funktioniert, regelt die ASV-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA). weiter ...